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Beamtenrecht in Deutschland: Diese Regeln gelten für Beamte

Das Beamtenrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und regelt die rechtlichen Beziehungen von Beamten. Es umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die je nach Bundesland und Dienstherr leicht unterschiedlich sein können.

Beamtenrecht für Bundesbeamte

Für Bundesbeamte und auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundesrechts gelten insbesondere das Bundesbeamtengesetz (BBG), das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) für die Dienstbezüge, das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) für die Versorgung von Beamten, das Bundesdisziplinargesetz (BDG), das Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG), die Bundeslaufbahn-VO – (BLV) sowie zahlreiche spezielle Gesetze und Verordnungen zu diesen Gesetzen (z. B. Arbeitszeit, Nebentätigkeit, Mutterschutz, Reisekosten und Umzugskosten).

Beamtenrecht für Beamte der Länder

Für Bundesbeamte und auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundesrechts gelten insbesondere das Bundesbeamtengesetz (BBG), das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) für die Dienstbezüge, das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) für die Versorgung von Beamten, das Bundesdisziplinargesetz (BDG), das Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG), die Bundeslaufbahn-VO – (BLV) sowie zahlreiche spezielle Gesetze und Verordnungen zu diesen Gesetzen (z. B. Arbeitszeit, Nebentätigkeit, Mutterschutz, Reisekosten und Umzugskosten).

Für Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten die Bestimmungen des Beamtenstatusgesetz – BeamtStG sowie die Beamtengesetze, Disziplinargesetze, Laufbahnverordnungen der jeweiligen Länder.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Beamtenrecht:

  • Beurteilung: Keine Vergleichsgruppe aus verschiedenen Laufbahnen

  • Rücknahme der Ernennung eines Polizeimeisteranwärters wegen arglistiger Täuschung

  • Kein Sabbatjahr in überlasteter Behörde – Urteil des VG Koblenz

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