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Rücknahme der Ernennung eines Polizeimeisteranwärters wegen arglistiger Täuschung

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Urteil vom 13. März 2023 entschieden (Az. 3 K 2900/22), dass die Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen werden kann. Der betroffene Polizeimeisteranwärter hatte vor seiner Ernennung ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgegeben, obwohl er sich später als rassistisch, antisemitisch, homophob, frauenverachtend und ausländerfeindlich herausstellte.

Rücknahme wegen Äußerungen in Chatgruppen

Der Kläger wurde im März 2020 zum Polizeimeisteranwärter ernannt, nachdem er sich im Bewerbungsverfahren sowie erneut bei seiner Ernennung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) im Sinne des Grundgesetzes bekannt hatte. Im Juli 2021 wurde jedoch bekannt, dass der Kläger unter anderem in Chatgruppen rassistische, antisemitische, homophobe, frauenverachtende und ausländerfeindliche Inhalte verbreitet hatte. Die Polizeihochschule nahm daraufhin die Ernennung zurück und forderte die Rückzahlung der gezahlten Anwärterbezüge.

Ärglistige Täuschung über Bekenntnis zur FDGO

Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klage gegen die Rücknahme der Ernennung sowie die Rückforderung der Anwärterbezüge ab. Es stellte fest, dass der Polizeimeisteranwärter arglistig über sein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung getäuscht habe. Die Vielzahl und die Extremität der rassistischen, antisemitischen, homophoben, frauenverachtenden und ausländerfeindlichen Äußerungen des Klägers zeigten, dass er die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehne, obwohl er sich zuvor dazu bekannt hatte.

Forderung zur Rückzahlung der Anwärterbezüge

Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigte auch die Forderung zur Rückzahlung der gezahlten Anwärterbezüge. Es hielt die Ermessensentscheidung der Polizeihochschule für nicht zu beanstanden. Da der Kläger ganz am Anfang seiner praktischen Ausbildung gestanden habe, habe die Polizeihochschule davon ausgehen dürfen, dass er noch keine verwertbare Arbeitsleistung erbracht habe

Zusammenfassung

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass die Ernennung zum Beamten aufgrund arglistiger Täuschung zurückzunehmen ist, wenn ein Anwärter im Polizeidienst vor seiner Ernennung bewusst wahrheitswidrig ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgibt. Wenn die Lage es erfordert, kann auch die Verpflichtung zur Rückzahlung der geleisteten Bezüge bestehen.

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