Schlagwort: amtsangemessene Lebensführung

  • Kein Anspruch für Beamtin mit Transidentität auf Beihilfe für kosmetisch Barthaarentfernung

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Beamtin mit Transidentität (Transgender) keinen Anspruch auf Kostenübernahme gegen die Beihilfe für eine Nadelepilation des Barts bei einer Kosmetikerin hat. Die Klägerin hatte als Mann geboren und später eine Geschlechtsangleichung zur Frau durchführen lassen. Ihr Arzt verordnete ihr eine dauerhafte Entfernung des Barthaarwuchses durch Nadelepilation, die die Klägerin…